Gutachten

Viele Förder- oder Stipendienprogramme erfordern Gutachten von Hochschullehrern. Ich bin gern bereit zu helfen. Ein Gutachten beruht auf den formalen Studienleistungen und auf einem persönlichen Gespräch. Dazu möchte ich Sie um Folgendes bitten :

  • Planen Sie rechtzeitig ! Zwischen einem Gespräch und dem Gutachtentermin müssen mindestens 4 Wochen liegen. Auf Grund der sehr stark angestiegenen Nachfrage können wir leider keine Ausnahmen machen.

  • Machen Sie bitte den Gesprächstermin einfach direkt mit meiner Sekretärin ab. Sie müssen mich nicht vorher um Zustimmung fragen. Das würde die Sache nur verzögern. Ich garantiere Ihnen ein Gutachten wenn sie die Regeln einhalten.

  • Bringen Sie zum Gespräch Ihre Studienunterlagen und Ihr Abiturzeugnis im Original mit. Ich benötige keine Kopien, sondern schaue mir die Unterlagen nur an.

  • Informieren Sie sich bitte vorher über die formalen Anforderungen an das Gutachten (Sprache, Format, Termine, Art der Einreichung)

  • In dem Gespräch unterhalten wir uns dann über : Relevanz des Stipendiumprogramms, Interessen in der Physik, Kenntnisse in der Physik (bisherige Vorlesungen) sowie Aktivitäten ausserhalb des Studiums (soweit erforderlich). Das Gespräch dauert 30 Minuten.

 

Noch einige Hinweise :

  • Ein akademisches Gutachten ist kein Arbeitszeugnis zur freien Verwendung. Es ist immer direkt auf den betreffenden Anlass (Bewerbung, Stipendium) bezogen. Das Gutachten wird direkt an die anfordernde Stelle gesandt. Ausnahmsweise kann das Gutachten in einem versiegelten Umschlag ausgehändigt werden.
  • Formelle Arbeitszeugnisse zur freien Verwendung stelle ich nur in Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen an der Universität aus.
  • Zeugnisse über Examensarbeiten werden nicht gesondert ausgestellt. Die entsprechende Leistung ist bereits durch die Note im Transcript dokumentiert.

Karlheinz Meier
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Sekretariat